RPG 2: Bundesrat legt neuen Entwurf für Gesetzesrevision vor

Freitag, 02.11.2018
Der Bundesrat hat den Eidgenössischen Räten einen neuen Entwurf zur zweiten Teilrevision des Raumordnungsgesetzes (RPG 2) vorgelegt. Dabei geht es vor allem um das Bauen ausserhalb der Bauzone. Die Kantone sollen mehr Spielraum für die Bewilligung von Bauten und Anlagen erhalten. Damit das grundsätzliche Prinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet nicht ausgehebelt wird, muss mit der Bewilligung die räumliche Gesamtsituation im Gebiet verbessert werden. Der Gesetzesvorschlag sieht zudem vor, dass neue Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone mit der Pflicht zur Beseitigung der Baute versehen werden, wenn der Zweck, für den das Vorhaben bewilligt wurde, wegfällt.
Chalets ausserhalb der Bauzone im Wallis
Rund 590'000 Bauten und Anlagen stehen heute ausserhalb der Bauzonen.

Die heutigen Vorschriften zum Bauen ausserhalb der Bauzonen bieten beschränkte Möglichkeiten, um regionalen und kantonalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Der Bundesrat schlägt dem Parlament daher vor, dass es den Kantonen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt wird, über die heutigen Möglichkeiten zur Bewilligung von Bauten und Anlagen hinausgehen zu können.

Um den Grundsatz der Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet nicht weiter zu schwächen – wie dies bereits mit der derzeitigen Regelung passiert – müssen die Kantone die Baubewilligung für neue Nutzungen mit so genannten «Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen» ergänzen – letztere mit dem Ziel, die «räumliche Gesamtsituation» zu verbessern. Möglich ist dies jedoch nur, wenn die Kantone in ihren Richtplänen die Rahmenbedingungen dafür schaffen. Das neue Modell wird wegen der erforderlichen Grundlage im kantonalen Richtplan und wegen der Kompensationspflicht als «Planungs-. und Kompensationsansatz» bezeichnet.

Beseitigungspflicht für überflüssig gewordene Bauten

Der Revisionsentwurf sieht weiter vor, dass zonenkonforme oder auf ihren Standort angewiesene Bauten und Anlagen künftig nicht mehr «für alle Ewigkeit» (unbefristet) bewilligt werden. Verschwindet die ursprünglich bewilligte Nutzung – wird zum Beispiel ein Schweinemaststall aufgehoben –, muss die Baute abgebrochen werden. Ziel ist es, die Zahl der ausserhalb der Bauzone bestehenden Bauten und Anlagen zu stabilisieren, um so das Kulturland zu erhalten und die Landschaft zu schonen. Heute stehen landesweit 590'000 Gebäude, wovon 190'000 bewohnt sind, ausserhalb der Bauzonen.

Der Vorschlag des Bundes bedeutet auch dies: Die Vorschriften zur Bewilligung von nicht zonenkonformen Vorhaben ausserhalb der Bauzonen sollen künftig nicht mehr schweizweit einheitlich sein. Die Kantone können – unter gewissen bundesrechtlichen Voraussetzungen – selber über Art und Umfang der zulässigen Ausnahmen ausserhalb der Bauzonen und den dafür geltenden Perimeter entscheiden.

Gesetzesartikel neu strukturiert

Mit der Gesetzesrevision werden die Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzone vollständig neu strukturiert, was die Übersicht über die Bestimmungen erleichtern dürfte. Heute ist es selbst für Fachleute schwierig, die Übersicht über die vielen und komplexen Vorschriften zu wahren.

Die erste Etappe der Gesetzesrevision (RPG 1) beschränkte sich auf das Baugebiet. Der vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 31. Oktober 2018 verabschiedete Entwurf für RPG 2 setzt den Fokus nun auf das Nichtbaugebiet. Die Vorlage befasst sich zudem – auf der Ebene von Planungsgrundsätzen und ohne ins Detail zu gehen – mit funktionalen Räumen und dem Planen und Bauen im Untergrund. Gestärkt wird auch die raumplanerische Interessenabwägung, indem diese neu im Gesetz verankert wird.

RPG 2 mit langer Vorgeschichte

Für RPG 2 unternahm der Bund bereits zwei wenig erfolgreiche Anläufe. Die erste Vorlage wurde in der Vernehmlassung 2014/2015 massiv abgelehnt; daraufhin wurde der Entwurf stark überarbeitet und präzisiert (vgl. auch News von 2015). 2017 gab es eine zweite Vernehmlassung, der sich aber auf den neuen Vorschlag des «Planungs- und Kompensationsansatz» beschränkte. Der Ansatz stiess auf ein gemischtes Echo. Verschiedene Kreise vertraten immerhin die Ansicht, dass dieser Ansatz eine interessante Lösung darstelle und weiter zu prüfen sei. Dies hat der Bund nun in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen denn auch getan.

Umweltverbände reagieren ablehnend

Die kommenden Beratungen in den Eidgenössischen Räten dürften hitzig ausfallen. Mehrere grössere Umweltorganisationen (Pro Natura, BirdLife Schweiz, die Stiftung Landschaftsschutz, Schweizer Heimatschutz) erachten die Vorschläge des Bundesrates für unzureichend und gefährlich. Sie bereiten daher eine Volksinitiative vor, die sie als Druckmittel in den Beratungen einsetzen wollen. Mit der Sammlung der Unterschriften wollen sie Anfang 2019 beginnen.

EspaceSuisse hat im Rahmen der ersten Vernehmlassung zu RPG 2 (2015) eine Stellungnahme verfasst, und auch zur zweiten Vernehmlassung (2017) Stellung genommmen. Mehr dazu in der EspaceSuisse-Rubrik RPG-Revisionen.