Neben den drei Grundnutzungszonen (Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzone) kennt das eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG) «weitere Zonen und Gebiete»: Nach Artikel 18 kann das kantonale Recht verschiedene Arten von Bauzonen und weitere Nutzungszonen ausserhalb der Bauzonen vorsehen.
Um Letztere geht es in dieser Ausgabe von Raum & Umwelt. Der Gastautor erläutert die Grenzen und Möglichkeiten solcher Zonen und ordnet sie ins Regelungssystem der Bundesverfassung und des RPG ein. Dabei geht er auch auf die mit der Revision 2023 (RPG 2) ergangenen Änderungen und Ergänzungen ein und wagt erste Aussagen zu den neuen Bestimmungen. So viel sei vorweggenommen: Der Trennungsgrundsatz ist und bleibt auch weiterhin die Leitlinie.
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