Bund will kein spezielles «Untergrundgesetz»

Freitag, 12.12.2014
Der Bundesrat hält ein Gesetz über die Nutzung und den Schutz des Untergrunds für unnötig. Auf ein eigenes «Untergrundgesetz» könne verzichtet werden, folgert er in einem Bericht, der den Nutzungsdruck, die Zuständigkeiten und die Rechtslage aufarbeitet. Der Bund will die nachhaltige Nutzung des Untergrunds jedoch im Raumplanungsgesetz verankern: Die Kantone sollen – «soweit erforderlich» – im Richtplan Festlegungen zum Untergrund treffen können. Der Untergrund soll Gegenstand der Planung werden.

Der Bundesrat hat am 5. Dezember den Bericht «Nutzung des Untergrundes» verabschiedet. Er erfüllt damit das Postulat 11.3229 der CVP-Nationalrätin Kathy Riklin. Der Bericht und zeigt, wie die nachhaltige Nutzung des Untergrunds verbessert werden könnte. Der Untergrund kommt durch immer mehr Nutzungen wie Strassen, Bahnlinien, Strom- und Gasleitungen, Erdwärmesonden, Deponien, Tiefenlager, Geothermie- und Fracking-Projekte etc. unter Druck. Schutz und Nutzung sind zu regeln.

Deshalb wird im Rahmen der 2. Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes RPG nun auch der Untergrund thematisiert. Der Gesetzesentwurf, den der Bundesrat im Dezember publiziert hat, sieht vor, dass die nachhaltige Nutzung des Untergrunds als neuer Planungsgrundsatz definiert wird, auf den alle mit Planung betrauten Behörden zu achten haben. Die Richtpläne der Kantone sollen bei Bedarf Festlegungen treffen können, insbesondere zwecks Koordination der Nutzung von Grundwasser, Rohstoffen, Energien und baulichem Platz mit den Interessen an der Erdoberfläche. Im Richtplan sollen die Kantone die Räume bezeichnen können, die sie für die Produktion, den Transport und die Speicherung von Energie sichern wollen. Die Richtpläne sollen daher künftig auch Vorgaben an die Nutzungsplanung machen, um unterirdische Leitungsverläufe sichern zu können, so der Vorschlag.

Eine Ausweitung der Bundeskompetenzen ist nicht vorgesehen. Die Kantone sollen ihre Kompetenzen beim Grundwasser und Bergregal behalten. Der Bundesrat lehnt auch eine präzise zivilrechtliche Definition des Eigentums ab. Wie viele Meter das Eigentumsrecht von einem Grundstück in die Tiefe reicht, soll weiterhin fallweise von den tangierten Interessen abhängen. Heute ist Usus, das alles, was tiefer als 10 Meter unter der Erdoberfläche liegt, dem Staat gehört.

Der Bundesrat schlägt vor, einen Leitfaden für Tiefenbohrungen zu erarbeiten, und ausserdem abzuklären, ob es wegen der Risiken der Geothermie und des Fracking Ergänzungen im Haftungsrecht und/oder eine überkantonale Aufsichtsinstitution braucht. Zu klären sei auch, wie der Untergrund in die amtliche Vermessung und den ÖREB-Kataster integriert werden könne. Darüber hinaus spricht er sich für den Aufbau einer Wissensplattform aus.