Neu erschienen: EspaceSuisse-Publikationen März 2024

Dienstag, 19.03.2024
Die Raumplanung musste in letzter Zeit für vieles geradestehen – zu Unrecht, wie wir finden. Zum Auftakt des 10-Jahr-Jubiläums von RPG 1 räumt das aktuelle Fachmagazin Inforaum mit gängigen Vorurteilen auf und gibt Impulse für die Zukunft. Das Dossier Raum & Umwelt nimmt sich nach der RPG 2-Revision den weiteren Zonen und Gebieten gemäss Artikel 18/18bis an. Der renommierte Raumplanungsjurist Rudolf Muggli wagt eine Auslegeordnung.

Die Themen des Fachmagazins Inforaum 1/2024 vom März im Detail:

  • RPG 1: Die sieben Impulse für eine qualitätsvolle Innenentwicklung räumen mit Vorurteilen auf und sind auch sechs Jahre nach Entstehung bemerkenswert aktuell.
  • Autoarmes Wohnen: Parkplatzreduziertes Planen und Bauen ist im Trend und funktioniert auch im ländlichen Gebiet.
  • Rückzonungen: Die Frage der Entschädigung bei Rückzonungen von Bauland ist komplex und auch gekoppelt an die RPG-Konformität des ursprünglichen Nutzungsplans.
  • Jetzt auf densipedia.ch: Der jüngste Zugang thematisiert das generationenübergreifende Wohnen und portraitiert das Quartier Acherhof in Schwyz.
  • Zum Beispiel: Zehn Gemeinden aus zwei Kantonen arbeiten als Birsstadt beispielhaft zusammen und erhielten dafür den Wakkerpreis 2024.
  • Im Interview: Der basellandschaftliche Kantonsplaner Thomas Waltert spricht über gute Regionalplanung und sinniert über deren Weiterentwicklung.
  • Sie fragen – Wir antworten: Eine Wald-Krippe ist eine tolle Sache für die Kleinen und will deshalb sorgfältig geplant sowie korrekt bewilligt sein.

Das Dossier Raum & Umwelt 1/2024 lotet die Grenzen und Möglichkeiten der weiteren Zonen und Gebiete aus, die das RPG in Artikel 18 und nach der RPG 2-Revision zusätzlich mit Artikel 18bis regelt. Die Einordnung dürfte nicht nur Raumplanungsjuristinnen und -juristen interessieren, wagt Gastautor Rudolf Muggli doch erste Aussagen zu den Änderungen und Ergänzungen nach der Revision 2023. So viel sei vorweggenommen: Der Trennungsgrundsatz ist und bleibt die Leitlinie.

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